Auftragsabwicklung - Lieferbedingungen
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Auftragsabwicklungen - Lieferbedingungen



Wir sind Ihr Partner

Wir sind stets bemüht, unsere Kunden kompetent und zuverlässig zu bedienen. Wenn Sie Ihren geschätzten Auftrag erteilen möchten, schreiben Sie uns einfache eine entsprechende Mail an:

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Wir bestätigen daraufhin umgehend Ihren Auftrag mit der Rechnung für die Anzahlung und sprechen mit Ihnen alle Details ab:

  • Welches Gerät dürfen wir Ihnen zur Verfügung stellen?
  • Sollen die Fotoausdrucke gebrandet werden?
  • Soll die Maschine gebrandet werden?
  • Soll die Bedienersoftware gebrandet werden?
  • Wann und wo ist die Veranstaltung?
  • Wann sollen wir anliefern und wer ist unser
  • Ansprechpartner vor Ort mit welcher Handy-Nr.?

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Wir fakturieren ab unserem Firmensitz in Luxemburg. Wenn Sie eine Umsatzsteuer-Ident.Nr. haben, wird keine MwSt berechnet. Wenn Sie keine UST-ID-Nr. haben, werden den Rechnungsbeträgen 15 % Luxemburger Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Bei Auftragserteilung werden 40 % Anzahlung fällig, die restlichen 60 % müssen vor Beginn Ihres Events bezahlt sein.

Funktion / Versicherung / Haftung

Wir liefern hochwertige vandalismussichere Fotosysteme, welche weitgehend störunanfällig sind. Bei eventuell doch auftretenden Störungen ist jedoch unsere Hotline immer besetzt, bei eintägigen Veranstaltungen ist ein Techniker vor Ort.

Wenn Sie unsere Betreuung während Ihrer Veranstaltung gebucht haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Ohne Betreuung müssen Sie je nach Gerätetyp nach 200, 700 bzw. 1.000 Fotoausdrucken Papier und Farbband nachlegen - wir zeigen Ihnen dies selbstverständlich vor der Veranstaltung, schriftliche und Videoanleitung hierzu wird mitgeliefert.

Für Störungen an den Geräten, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt auftreten, haften wir nicht. Die Geräte sind nicht versichert, insbesondere nicht gegen Untergang , Vandalismus oder grobe Beschädigung durch Dritte während der Veranstaltung.

Wir haften auch nicht für eventuelle Verletzugen von Nutzern der Fotoautomaten, wenn die Geräte z.B. durch Dritte beschädigt werden.

Es haftet der Mieter!